WK-Bodenseer begrüßt das Aus für die Betriebsanlagengenehmigung für Kleinunternehmer

WK-Bodenseer begrüßt das Aus für die Betriebsanlagengenehmigung für Kleinunternehmer
Komm.-Rat Dr. Jürgen Bodenseer

Innsbruck (A) Seit gestern ist die sogenannte Genehmigungsfreistellungsverordnung in Kraft – sie bringt für viele kleine Betriebe eine enorme Entlastung und spart ihnen Zeit und Geld.

Die gewerberechtliche Genehmigungspflicht für ungefährliche Kleinanlagen ist Geschichte. „Die Wirtschaftskammer hat sich massiv für das Ende dieser Genehmigungspflicht eingesetzt. Dass diese Forderung jetzt endlich umgesetzt ist, bedeutet für viele Tiroler Klein- und Mittelbetriebe eine finanzielle und administrative Entlastung“, freut sich der Präsident der Wirtschaftskammer Tirol, Jürgen Bodenseer.

Konkret sieht die Verordnung vor, dass Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 200 Quadratmetern (mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels) vom gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt werden. In Zukunft benötigen also zum Beispiel kleine Einzelhandelsbetriebe, Bürobetriebe wie Reisebüros, Lager, Kosmetik-, Fußpflege- und Massagebetriebe, Friseure, Floristen und Bandagisten, Änderungsschneidereien, Schuhservicebetriebe und Fotografen keine eigenständige Betriebsanlagengenehmigung mehr.

Allein in Tirol werden so jährlich rund 280 Genehmigungsverfahren eingespart. „Die künftigen nicht mehr betroffenen Betriebe sparen sich nicht nur rund 2.000 Euro pro Verfahren, sondern vor allem Aufwand und - bei einer Verfahrensdauer von bis zu drei Monaten - viel Zeit. Das ist ein Beispiel dafür, wie man die Wirtschaft auch einmal sinnvoll entlasten und nicht immer nur belasten kann“, so Bodenseer.

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