Vorarlberger Regionalbanken wehren sich gegen massive Erhöhung der Bankenabgabe

Vorarlberger Regionalbanken wehren sich gegen massive Erhöhung der Bankenabgabe
Betriebsökonom Wilfried Hopfner (Bild: Raiffeisenbank)

Bregenz/Feldkirch (A) Geht es nach der neuen Bundesregierung, sollen in Zukunft insbesondere die Regionalbanken wesentlich mehr zur Stabilitätsabgabe beitragen als bisher. Die seinerzeitige Einführung der Bankenabgabe wurde unter anderem dadurch begründet, dass zum einen Banken einen eigenen Beitrag zur Sicherung des Bankensystems leisten sollen und zum anderen die Beitragsleistung aber auch in Abhängigkeit von den in den Bankbilanzen enthaltenen Risiken bemessen wird.

Der aktuell vorliegende Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz sieht nun genau das Gegenteil vor, indem das Derivatevolumen von der Besteuerung vollständig ausgenommen werden soll. Denn in Zukunft soll sich die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe ändern: Die Basis dafür stellt demnach die Bilanzsumme abzüglich Eigenkapital und Spareinlagen dar, das Derivatevolumen fällt weg. Zudem wird die Abgabenquote massiv erhöht und trifft die Regionalbanken mit einer Steigerung um bis zu 80 Prozent, während laut aktueller Medienberichterstattung die Erste Bank sogar weniger als bisher bezahlt.

Zweckwidmung gefordert

„Diejenigen, die ihrem Kernauftrag immer treu geblieben sind und das Wachstum der heimischen Unternehmen finanziert und die Finanzkrise nicht verursacht haben, sollen jetzt bestraft werden. Darüber hinaus sehen die in Vorbereitung befindlichen Umsetzungsschritte zur Europäischen Bankenunion die Dotierung von entsprechenden Fonds vor, die die Stabilität des Bankensystems sicherstellen sollen. Bankenabgabe und Dotierung von Fonds führen zu einer Belastung der Regionalbanken und zwangsweise zu einer Verteuerung von Bankdienstleistungen“, ärgert sich Wilfried Hopfner, Obmann der Vorarlberger Banken in der Wirtschaftskammer und Vorstandsvorsitzender der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg. „Deswegen verlangen wir eine Zweckwidmung der Bankenabgabe, sprich eine Anrechnung auf die Einlagensicherungsfonds, sowie eine geringere Belastung für Regionalbanken“, so Hopfner weiter: „Bei allem Verständnis dafür, dass ein sicheres Bankensystem große Bedeutung für den Wirtschaftsstandort hat und daher auch ein Beitrag der Banken zur Stabilität gerechtfertigt scheint, sind diese Mehrfachbelastungen nicht nur im europäischen Kontext für die österreichischen Banken wettbewerbsverzerrend, sondern sie gefährden darüber hinaus in höchstem Ausmaß auch den Wirtschaftsstandort Österreich.“

Kunden sind die Leidtragenden

Dieses Vorhaben der Bundesregierung führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung und damit zu einer Verteuerung der Finanzierung der heimischen Wirtschaft: „Jedem Abgeordneten, der diesem Entwurf zustimmt, muss klar sein, dass damit die Kunden mehr für ihre Kredite zahlen und Bankdienstleistungen teurer werden müssen. Maßnahmen für Konjunkturimpulse sehen anders aus“, hält Hopfner fest. „Wir fordern daher ein nochmaliges Überdenken und erwarten die Einarbeitung unserer Überlegungen in den Gesetzesentwurf.“

Kredite werden teurer

„Allein unser Institut wäre mit weiteren 6,1 Millionen Euro betroffen. Jährlich müssten wir damit 13,6 Millionen Euro an Bankenabgabe nach Wien abtreten“, erklärt Michael Grahammer, Bankenobmann-Stellvertreter in der Wirtschaftskammer Vorarlberg und Vorstandsvorsitzender der Hypo Vorarlberg. „Das werden wir sicherlich nicht akzeptieren, denn somit verschlechtert sich die Eigenkapitalsituation von kleinen und mittleren Finanzinstituten und die Kreditkosten für die Realwirtschaft werden erhöht. Pikanterweise passiere dieses Vorhaben wenige Tage, nachdem europaweit für Banken die Basel-III-Vorschriften in Kraft getreten sind, um mehr Eigenkapital aufzubauen. „Nicht einmal zwei Wochen später kommt die Bundesregierung mit einem Steuerentwurf und will dieses Eigenkapital wieder wegnehmen“, reagiert Grahammer.

Die geplante Neuregelung der Stabilitätsabgabe zusammengefasst:
Im § 3 Z 1 des Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) werden die Prozentsätze im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage geändert: Für die Teile der Bemessungsgrundlage zwischen 1 Milliarde und 20 Milliarden Euro sind derzeit 0,055 Prozent Abgabenquote vorgesehen, diese soll auf 0,09 Prozent erhöht werden. Das entspricht einer Steigerung von 64 Prozent.

Für die Teile der Bemessungsgrundlage über 20 Milliarden Euro sind derzeit 0,085 Prozent geplant, dies soll auf 0,11 Prozent erhöht werden (Erhöhung um rund 29 Prozent). Zusätzlich wird die Regelung des Sonderbeitrags zur Stabilitätsabgabe geändert und auch hier der Prozentsatz angehoben – von bisher 25 Prozent auf 45 Prozent in den Jahren 2015 bis 2017. Die Besteuerung von Derivaten soll entfallen.

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