TIWAG erweitert Photovoltaik-Einspeistarif auch auf Gewerbebetriebe

TIWAG erweitert Photovoltaik-Einspeistarif auch auf Gewerbebetriebe
(Bild: TR/pixelio.de)

Innsbruck (A) Vor wenigen Wochen hat die TIWAG angekündigt, Gewerbebetrieben mit max. 5 kwp den Photovoltaik-Einspeistarif streichen zu wollen. Die Wirtschaftskammer Tirol konnte dies verhindern und hat im Zuge mehrerer Verhandlungsrunden mit der TIWAG ein sehr gutes Ergebnis erreicht.

Bis dato wären Unternehmen lt. TIWAG-Richtlinien vom Einspeistarif ausgenommen gewesen. Die bisherige Ausnahme wird jetzt zur Regel. Unternehmen bekommen für eine Anlage mit max. 5 kwp ebenfalls 9 Cent/kwh für den Übeschussstrom (Betrag inkl. MWSt). Durch den gewährten Vorsteuerabzug für die Kosten der Anlagenentrichtung ist in Folge die Einspeisung umsatzsteuerpflichtig. Aufgrund der aktuellen Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung werden dem Unternehmer 7,5 ct/kWh ausbezahlt, die Umsatzsteuerschuld in Höhe von 1,5 ct/kWh geht auf die TIWAG über.

Privatpersonen, die künftig eine Photovoltaikanlage errichten wollen, werden durch den neuen Photovoltaikerlass nicht schlechter gestellt. Sie sind zwar aus umsatzsteuerlicher Sicht nunmehr „Unternehmer“ aber durch die Möglichkeit der Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung bleiben sie umsatzsteuerfrei. Der Private Photovoltaikanlagenbetreiber hat für die Errichtungskosten dann keinen Vorsteuerabzug, erhält aber weiterhin 9 ct/kWh „brutto für netto“ vergütet.

Ebenfalls Neu ist die Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds für Unternehmen in der Höhe von max. 1.375 Euro. (entspricht ca. 15 Prozent Investitionsförderung).

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