Neue Samstagsregelung im Handel bringt Flexibilität in die Personalplanung

Neue Samstagsregelung im Handel bringt Flexibilität in die Personalplanung
Spartenobmann KommR Gebhard Sagmeister (Bild: Markus Gmeiner)

Feldkirch (A) Bisher ist die ganztägige Beschäftigung von Handelsangestellten grundsätzlich nur jeden zweiten Samstag möglich (sogenannte „Schwarz-Weiß-Regelung“). Ab 1. September 2013 können Handelsangestellte im Rahmen des neuen Arbeitszeitmodells „Arbeiten an Samstagen, dafür Bonus Super-Wochenende“ grundsätzlich jeden Samstag ganztags tätig sein.

Voraussetzung ist, dass eine Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Nach diesem neuen Modell hat jede(r) Angestellte Anspruch auf fünf verlängerte sogenannte „Super-Wochenenden“ (durchgehende Freizeit von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag) im Zeitraum von sechs Monaten.

„Die Lockerung der „Schwarz-Weiß-Regelung“ bringt den Handelsunternehmen endlich mehr Flexibilität zur Personalplanung an Samstagen sowie noch mehr Betreuungsqualität im am frequenzstarken Samstag“, sagt KommR Gebhard Sagmeister, Spartenobmann Handel in der WKV.

„Das neue Modell für die Samstagsbeschäftigung ist kundenorientiert und ermöglicht es, die Wünsche und Bedürfnisse sowohl der Mitarbeiter als auch der Betriebe besser als bisher zu vereinen“, freut sich Sagmeister über die neue Regelung. „Auf dem Weg zu einer generellen Überarbeitung des veralteten und unflexiblen Gehaltssystems für Handelsangestellte ist dies aber nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen“, ist Sagmeister überzeugt.  

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