Maßnahmenpaket zu Solaranlagen von Wirtschaftskammer und Land Vorarlberg

Maßnahmenpaket zu Solaranlagen von Wirtschaftskammer und Land Vorarlberg
(Foto: VLK / T. Mair)

Bregenz (A) Bei einem runden Tisch im Landhaus haben am Donnerstag, den 19. November, Vertreter von Land, Wirtschaftskammer und Energieinstitut Vorarlberg die aktuelle Situation zur Solaranlagenförderung analysiert. Mit Hilfe eines Maßnahmenpakets soll künftig die richtlinienkonforme Funktionsfähigkeit gewährleistet werden, betonten Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, Landesrat Erich Schwärzler und Innungsmeister Karl-Heinz Strele nach dem Treffen.

Zum Maßnahmenpaket gehört unter anderem eine von den Vorarlberger Installateuren eingerichtete E-Mail-Adresse (solaranlage@wkv.at). Wer eine Solaranlage besitzt und durch die jüngste mediale Berichterstattung verunsichert ist, kann sich via E-Mail an die Innung wenden und eine Problembeschreibung übermitteln. "Wir versprechen eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen mit einer Terminvereinbarung zur kostenlosen Erörterung der Lösungsmöglichkeiten", sagt Innungsmeister Strele.

Ebenfalls im Maßnahmenpaket: Verunsicherte Besitzer von solarthermischen Anlagen können ihre Anlagen entweder vom Installationsbetrieb des Vertrauens, einem unabhängigen Überprüfungsorgan oder einem Technischen Büro für HSL-Technik hinsichtlich der Einhaltung der zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung gültigen Förderkriterien überprüfen lassen. Dieses Angebot bezieht sich auf alle Anlagen ab Errichtungsjahr 2012. Sollten sich im Zuge der Prüfung Mängel (auch schon bei einem Mangel) ergeben, übernimmt der damals ausführende Installateur die Behebung selbiger im Rahmen der Gewährleistung sowie die Überprüfungskosten.

Für die weitere Praxis wurde vereinbart, dass bei Solaranlagen ab einer Fläche von mehr als 25 Quadratmetern künftig eine Abnahme durch einen externen Prüfer erfolgen soll. Anlagen mit einer geringeren Fläche werden wie bisher stichprobenmäßig überprüft. Die Stichprobengröße wird jedoch deutlich erhöht. Wiederkehrende schwere Mängel können zu einem Förderausschluss führen.

Weitergeführt wird die Aktion der Serviceschecks, die bereits in der Vergangenheit zur Qualitätssicherung beigetragen hat. Die Schecks werden den Förderwerbenden nach dem ersten Betriebsjahr zugesandt. Diese können damit binnen eines weiteren Jahres einen Service bei einem Installateur (freie Wahl) oder bei einem technischen Büro durchführen lassen. Die Rücklaufquote der Schecks beträgt rund 70 Prozent. Rund 90 Prozent der Anlagen werden dabei zumindest als "gut" eingestuft.

"Mit diesem Maßnahmenbündel leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu einer weiteren Qualitätssteigerung. Zudem werden wir auch die Schulungsmaßnahmen innerhalb unserer Mitglieder intensivieren", erklärt Innungsmeister Strele.

Prüfungsergebnisse Solaranlagen 2011 bis 2015

Im Zeitraum 2011 bis Mitte 2015 wurden rund 100 solarthermische Anlagen im Rahmen der Qualitätssicherung geprüft. Bei zwölf Anlagen war unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben. Bei 13 Anlagen wurden Mängel festgestellt, die mittel- und langfristig auf Funktion, Betrieb und Ertrag der Solaranlage negative Auswirkungen haben könnten. 38 Anlagen hatten leichte Mängel bei der Ausführung und Konzeption der Anlage (z.B. mangelhafte Dämmung). Die Auszahlung der Förderung erfolgte erst nach Behebung der Mängel.

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