Internationale Experten auf der Steuerfachtagung der Universität Liechtenstein

Internationale Experten auf der Steuerfachtagung der Universität Liechtenstein
v.l. Uwe Ihli, Head of Section – Corporate Tax Directives and Common Consolidated Corporate Tax Base, Europäische Kommission, Brüssel, Dr. Irene Salvi, Leiterin Abteilung Internationales, Liechtensteinische Steuerverwaltung, Martin Wenz, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht, Universität Liechtenstein, Adrian Hasler, Regierungschef, Katja Gey, LL.M., Leiterin, Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden (SIFA), Heinz Nett, Leiter Konzernsteuern, Hilti AG, Ministerialdirigent Martin Kreienbaum, Unterabteilung IV B: Internationales Steuerrecht und EU-Steuerharmonisierung, Bundesministerium der Finanzen, Berlin und Stephen Phua, Faculty of Law, National University of Singapore. Steuerfachtagung in Vaduz (Foto: Michael Zanghellini)

Vaduz (FL) Die von der Universität Liechtenstein veranstaltete Steuerfachtagung widmete sich der grundlegenden Neuausrichtung des Steuerstandorts Liechtenstein. An der Tagung, die auf dem Universitätscampus stattfand, referierten internationale Experten.

Die Steuerpolitik eines Staates ist nie nur für diesen selbst, sondern stets auch für die Nachbarländer und Handelspartner von grösstem Belang. So ist etwa die Vorgabe von Mindeststandards der internationalen und europäischen Staatengemeinschaft sowie der entsprechenden Organisationen, insbesondere der G20, der OECD und der EU auch für Liechtenstein von grosser Tragweite. Dementsprechend wurde in Liechtenstein das nationale Steuerrecht durch das Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes zum 01.01.2011 einer Totalrevision unterzogen und dieses dadurch sowohl europarechtskonform und international kompatibel als auch attraktiv und wettbewerbsorientiert ausgestaltet.

Energie auf Zukunft richten
An der Steuerfachtagung ging es darum, diese steuerliche Neuausrichtung Liechtensteins im internationalen Umfeld zu analysieren und die aktuellen Entwicklungen aufzuzeigen. Regierungschef Adrian Hasler ist sich sicher: «Unser Steuergesetz wird sich auch in Zukunft weiter entwickeln müssen. Bereits jetzt zeichnen sich im internationalen Umfeld neue steuerpolitische Entwicklungen ab. So haben sich die OECD und die G20-Staaten zum Ziel gesetzt, gegen Steuervermeidung der multinationalen Unternehmen vorzugehen. Unter dem Kürzel BEPS haben sie Massnahmen gegen die sogenannte Aushöhlung der Steuerbasis und die künstliche Gewinnverlagerung erarbeitet. … Wichtig ist, dass die Energie auf die Zukunft ausgerichtet wird und nicht auf den Widerstand gegen das Unvermeidliche. Die steuerpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Wirtschaft Liechtensteins schnell an veränderte Rahmenbedingungen anpassen kann. Vor diesem Hintergrund bin ich überzeugt, dass es Liechtenstein gelingen wird, sich weiterhin erfolgreich als Wirtschaftsstandort und Finanzplatz zu positionieren.»

Implementierung der OECD-BEPS-Ergebnisse
Ministerialdirigent Martin Kreienbaum vom deutschen Bundesministerium der Finanzen in Berlin, stellte klar: «Mit Liechtenstein sind wir mit einem relativ aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen gut und modern aufgestellt. Unser Abkommen enthält bereits Antimissbrauchsregeln; die werden wir uns sicher noch mal im Lichte der OECD-BEPS-Ergebnisse anschauen müssen. …. Sehr viel häng davon ab, wie weit Liechtenstein gegenüber der Implementierung der OECD-BEPS-Ergebnisse offen ist und diese Ergebnisse auch als richtig und verbindlich für sich akzeptieren möchte.»

Überschaubarer, aber klarer Anpassungsbedarf
Professor Martin Wenz von der Universität Liechtenstein erklärte: «Wir stehen am Beginn einer grundlegenden Neuausrichtung der internationalen und europäischen Steuerrechtsordnung durch die Vorgabe von zwingend einzuhaltenden Mindeststandards, was natürlich auch einen Einfluss auf die Steuerpolitik des Fürstentums Liechtenstein hat. Da wir uns allerdings mit der Steuerreform bereit international kompatibel und europarechtskonform ausgestaltet haben, ist für uns der Anpassungsbedarf überschaubar; aber er ist natürlich dennoch wahrnehmbar und in einigen Bereichen für die Unternehmen und Vermögensstrukturen deutlich spürbar.»

Die Vorträge auch der weiteren Referenten an der Steuerfachtagung fanden grosses Interesse und boten Anlass zu angeregter Diskussion und Fragestellung, ua auch bei SD Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, der am Vormittag ebenfalls an der Tagung teilnahm.

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