Innovativ sein zahlt sich aus: Der Kreativwirtschaftsscheck ist wieder da!

Innovativ sein zahlt sich aus: Der Kreativwirtschaftsscheck ist wieder da!
Dieter Bitschnau, Obmann der Sparte Information & Consulting

Feldkirch (A) Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die Leistungen aus dem Kreativbereich in Anspruch nehmen, können beim Austria Wirtschaftsservice (aws) um den Kreativwirtschaftsscheck in der Höhe von 5.000 Euro ansuchen. Ab 1. Oktober 2014 gibt es eine Neuauflage des Förderinstruments.

Mit der zweiten Auflage des Kreativwirtschaftsschecks fördert das Wirtschaftsministerium vor allem Kooperationen zwischen der Kreativwirtschaft und KMU aller Branchen. „Das Ziel des Kreativwirtschaftsscheck ist es, die Zusammenarbeit zwischen Dienstleistern der Kreativwirtschaft und Unternehmen zu unterstützen, d.h. KMU einen Anreiz zu geben, sich für die Umsetzung einer innovativen Idee externe Profis an Bord zu holen”, erklärt Dieter Bitschnau, Obmann der Sparte Information & Consulting in der Wirtschaftskammer Vorarlberg.

Win-win-Situation

„Bereits die Erstauflage der ersten Kreativwirtschaftsschecks 2013 war ein großer Erfolg, der außerordentliche Ergebnisse gebracht hat. Gemeinsam mit der Fortsetzung von Evolve, der bereits seit fünf Jahren erfolgreichen Initiative des Wirtschaftsministeriums für die Förderung der Innovation in der Kreativwirtschaft, sind zwei offensive Maßnahmen für die Kreativwirtschaft gesetzt, die nachhaltig wirken", so Bitschnau weiter.

Der Obmann der Sparte Information & Consulting spricht von einer „Win-win-Situation für alle Beteiligten: Der Kreativwirtschaftsscheck ist zum einen für KMU eine wertvolle Unterstützung, um Innovationsvorhaben professionell anzugehen und zu vermarkten. Und zum anderen für Dienstleister ein gutes Argument, um erfolgversprechenden Projektideen für KMU-Kunden zur Realisierung zu verhelfen.“

Factbox Kreativwirtschaftsscheck:
Den Kreativwirtschaftsscheck können KMU aller Branchen mit Sitz in Österreich beantragen. Der Scheck ist mit 5.000 Euro beziffert und fördert jene kreativwirtschaftlichen Leistungen, die im Zuge eines Innovationsvorhabens vom einreichenden KMU in Anspruch genommen werden. Die mit dem Kreativwirtschaftsscheck adressierten Bereiche sind Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft und Kunstmarkt. Zeit für die Einreichung ist von 1. bis 31. Oktober 2014. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Für die Förderung stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt mittels eines notariellen Verlosungsverfahrens nach dem Zufallsprinzip.

Weitere Informationen:

www.awsg.at/kws

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