Energieeffizienzgesetz: Unabgestimmt und ein unnötiges „Mehr“ an Bürokratie

Energieeffizienzgesetz: Unabgestimmt und ein unnötiges „Mehr“ an Bürokratie
WKV-Direktor Dr. Helmut Steurer

Feldkirch (A) Wirtschaftskammer kritisiert unabgestimmte nationale und internationale Energieeffizienz-Gesetzgebung. WKV-Direktor. Dr. Helmut Steurer: „Unternehmen sollen in Ruhe ihre Effizienzmaßnahmen umsetzen können.“

„Die Vorarlberger Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zur Energieeffizienz und hat dies im Rahmen der Energiezukunft Vorarlberg eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Mit dem vorliegenden Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zu einem Energieeffizienzgesetz wird allerdings ein riesiger und unsinniger Verwaltungs¬apparat in Form einer teuren nationalen Monitoringstelle aufgebaut. Die Unternehmen sollten hingegen in ihren Bemühungen um mehr Energieeffizienz unbürokratisch unterstützt werden“, erklärt WKV-Direktor Dr. Helmut Steurer.

Keine abgestimmte nationale und internationale Gesetzgebung
Kaum befinde sich die Energiezukunft Vorarlberg mitten im Umsetzungsprozess, kommen schon wieder neue Gebote auf die Wirtschaft im Energiebereich zu. Erst das Klimaschutzgesetz, dann die EU-Energieeffizienzrichtlinie und nun das nationale Energieeffizienzgesetz. „Dabei ist kein Regelwerk auf das andere abgestimmt, wie sollen sich da die Unternehmen noch auskennen“, kritisiert Dir. Steurer.
Die nationale Energiepolitik müsse zum einen im europäischen Kontext gesehen werden und zum anderen auch auf regionale Initiativen wie Energiezukunft Vorarlberg Rücksicht nehmen.

„Einsparungen im Energiebereich liegen im ureigensten Interesse der Betriebe. Ich plädiere daher dafür, sie dies endlich in Ruhe ohne weiter finanzielle und bürokratische Belastungen tun zu lassen.“

Es kann als gravierende Fehlentwicklung gesehen werden, wenn die im europäischen Vergleich ohnehin schon sehr energieeffizienten heimischen Betriebe jetzt noch mit zusätzlichen Auflagen bestraft werden. Die im Energieeffizienzgesetz geforderten finanziellen Verpflichtungen können als nichts anderes gesehen werden. „Unsere Betriebe werden dadurch nicht nur finanziell belastet, sondern auch für bereits getätigte und somit nicht mehr anrechenbare Maßnahmen bestraft“, kritisiert Dir. Steurer.

Durch Energieaudits wirtschaftlich sinnvolle Einsparungspotenziale in den Unternehmen aufzuzeigen, sei sicherlich der richtige Weg. Das aber unmittelbar an Investitionsverpflichtungen zu knüpfen, ohne ausreichend auf die Situation des einzelnen Betriebes Rücksicht zu nehmen, sei absolut unzulässig.

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