Der Bauherr in der Pflicht - Experten informieren beim 2. Tiroler Arbeitssicherheitsgipfel

Der Bauherr in der Pflicht - Experten informieren beim 2. Tiroler Arbeitssicherheitsgipfel
Landesinnungsmeister Tiroler Baugewerbe Anton Rieder, Landesrat Johannes Tratter und Christian Hauser von der Gewerkschaft Bau & Holz machen sich für mehr Sicherheit am Bau stark (Bild: Richter)

Innsbruck (A) Planung, Projektabwicklung und Ausführung wollen gelernt sei – auf Baustellen darf aber auch die Sicherheit nicht zu kurz kommen. Die Verantwortung für die Sicherheit legt das Gesetz auch in die Hände des Bauherrn und regelt diese durch das Bauarbeiten-Koordinationsgesetz (BauKG).

Der Bauherr muss Koordinatoren in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase bestellen um zu garantieren, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert ablaufen und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.

Das BauKG stand zusammen mit den weiteren Themen wie „Die Haftung des Bauherrn“, „Neue gesetzliche Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung“ sowie die Sicherheitscharta „Acht Regeln für mehr Sicherheit auf der Baustelle“ im Mittelpunkt des 2. Tiroler Arbeitssicherheitsgipfels in der BauAkademie Tirol in Innsbruck.

Die hochrangig besetzte Gesprächsrunde (Landesrat Mag. Johannes Tratter, Dipl.-Ing. Josef Kurzthaler (Arbeitsinspektorat), Dipl.-Ing. Anton Rieder (Landesinnung Bau), Christian Hauser (Gewerkschaft Bau & Holz), Dipl.-Ing. Dr. Manfred Mehl (Österreich. Vereinigung der Baukoordinatoren) sowie Dipl.-Ing. Reinhard Schuller (stv. Direktor der AUVA-Landesstelle Salzburg, Tirol und Vorarlberg) diskutierte über neue Wege der Umsetzung des BauKG.

„Die Herausforderung zur wirksamen Umsetzung des BauKG in der Praxis ist, dass die Bauherrn rechtzeitig, bereits vor Aufnahme der eigentlichen Bauarbeiten – nämlich im Planungsstadium für die Planung der erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sorgen“, betonte dazu der Leiter des Unfallverhütungsdienstes der AUVA, Ing. Wolfgang Boesau. „Vielen Verantwortlichen ist dies so nicht bewusst: Die Erhaltung und Förderung der Arbeitssicherheit und Gesundheit sind von existentieller Bedeutung.“ Deshalb erläuterten die Fachleute der AUVA-Außenstelle Innsbruck, wo der Hebel anzusetzen ist und wie man auch mit geringem Aufwand zum besten Ergebnis gelangt.

Vor allem praxisnahes Fachwissen stand beim 2. Tiroler Arbeitssicherheitsgipfels im Mittelpunkt, zu dem die Tiroler Bauinnung sowie der Unfallverhütungsdienst der AUVA eingeladen hatten. Landesinnungsmeister Anton Rieder: „Die Sicherheit von Arbeitnehmern hat für das Baugewerbe einen hohen Stellenwert. Die Bekanntheit des Gesetzes ist gering, viele Auftraggeber kennen die Verpflichtungen nicht. Es ist daher unbedingt notwendig, die Bekanntheit zu erhöhen und die Einhaltung durch die Bauherren zu beachten.“

Josef Kurzthaler vom Arbeitsinspektorat merkt an: „Wenn ein Arbeitsunfall passiert gibt es viele Geschädigte – natürlich den Verletzten, der womöglich Zeit seines Lebens mit den Folgen zu kämpfen hat, im schlimmsten Fall sein Leben verliert und dessen Familie – aber auch den Bauherrn. Wenn das BauKG nicht eingehalten wurde, muss der Bauherr mit Regress- und Schadenersatzforderungen sowie mit strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen rechnen!“

GBH-Landesgeschäftsführer Christian Hauser: „Der Zeitdruck, gerade auf öffentlichen Baustellen muss wieder weg von den Firmen und somit auch von den Arbeitnehmern. Öffentliche Aufträge müssen so ausgeschrieben werden, dass die Bauabwicklung mit Normalarbeitszeit möglich ist. Damit verringern sich automatisch die Unfälle auf den Baustellen!“

„Es geht hier um das Leben von Menschen“, fasst LR Johannes Tratter den einhelligen Tenor der Diskutanten zusammen , „die Verpflichtungen laut BauKG müssen besser kommuniziert werden. Das bringt bei relativ geringem Aufwand großen Nutzen. Wir bewirken mit einer besseren Umsetzung des BauKG eine Steigerung der Kosteneffizenz im Wohnbau, einen volkswirtschaftlichen Mehrwert und Haftungssicherheit.“

Unfallstatistik Bauwesen 2013 der AUVA:
Österreichweit 17.637 Arbeitsunfälle, 27 davon tödlich.
6 von Hundert Arbeitnehmern erleiden jährlich einen Arbeitsunfall, welcher im Durchschnitt zu 27 Krankenstandstagen und Kosten von € 23.955,00 führt.

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